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1a Advokat
Rechtsanwalt

Mandanten / FAQ

Was muss ich zum Anwalt mitnehmen?
​​

Grundsätzlich gilt: lieber zu viel als zu wenig.
​

​Nehmen Sie insbesondere folgende Unterlagen mit:
  • Bescheide,
  • Urteile,
  • Schriftverkehr,
  • Verträge,
  • usw.

Von Ihnen sofort wieder benötigte Unterlagen können bei der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat kopiert werden.

"Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, 
was sie nicht hören wollen"

George Orwell (1903 - 1950)
Englischer Schriftsteller
WAS KOSTET DIE BERATUNG / VERTRETUNG?
​Die Frage nach dem Anwaltshonorar ist zumeist die erste und die am schwierigsten zu beantwortende. Die Antwort kann nur lauten: das kommt darauf an - auf Art und Umfang! Die Art der Abrechnung kann unterschiedlich gewählt werden: Zum Teil ist die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), das am Streitwert ansetzt die günstigere Variante, zum Teil ist die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand die gerechteste Lösung. Die Frage der Vergütung wird zu Beginn mit Ihnen abgesprochen; in der Regel wird nach dem RVG abgerechnet.

Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen maximal Euro 190,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Euro 226,10) und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in derselben Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung in voller Höhe auf das Endhonorar angerechnet. Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens. Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob die Beratung ausreicht oder ob weitere Schritte erforderlich sind.
ZAHLT MEINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?
​Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag.

Fragen sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z. B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z. B. Erstberatung) mitversichert ist.
Wie bekomme ich Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?
​Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat kann die Deckungsanfrage für Sie stellen; bringen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsschein mit.
​ICH KANN MIR DEN ANWALT NICHT LEISTEN - WAS IST ZU TUN?
​Das gibt es nicht: Niemand muss auf juristische Beratung und Vertretung verzichten. Für die Beratung benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeschein; diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts.

Im Falle der prozessualen Vertretung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Hierfür werden die Einkommensnachweise benötigt.

Kontakt

Info@1aAdvokat.de

Beratung

0931 663 987 310
​0175 5530461

Transparenz

Überblick über die entstandenen Kosten, die nach Abschluss der Beratung zu zahlen sind
Datenschutz
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​Ihr
 1a Rechtsanwalt 
​Inh.: Michael Kraus
​Rechtsanwalt, Diplombetriebswirt
Berner Str. 11 - 97084 Würzburg
0931 66057352
​0175 5530461 - 015678 624879
​​LohnSteuerHilfe Würzburg
LohnSteuerHilfe Aschaffenburg

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