1a Advokat |
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat zum Einzug übergebenen Forderungen werden im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.
In der Schweiz und in Österreich bestehen gute Verbindungen zu Korrespondenzbüros, die die Rechte der Mandanten wahrnehmen.
Mit der Annahme eines Einzugsauftrages entsteht zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat ein Dienstleistungsvertrag mit Rechten und Pflichten.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat verpflichtet sich, alles Erforderliche zu unternehmen, um die offene Forderung des Mandanten zu verwirklichen - ein Erfolg kann nicht versprochen werden.
Der Mandant verpflichtet sich, unabhängig von der Realisierung der Forderung, die vereinbarte Vergütung zu erbringen.
Vorbehaltlich anderweitiger Vergütungsvereinbarungen gelten die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als geschuldet.
Mangels anderweitiger Vereinbarung sind die zu zahlenden Gerichts- und Vollstreckungskostenvorschüsse nach Zustellung der Zahlungsaufforderung vom Mandanten direkt an den Zahlungsempfänger zu entrichten.
In der Schweiz und in Österreich bestehen gute Verbindungen zu Korrespondenzbüros, die die Rechte der Mandanten wahrnehmen.
Mit der Annahme eines Einzugsauftrages entsteht zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat ein Dienstleistungsvertrag mit Rechten und Pflichten.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat verpflichtet sich, alles Erforderliche zu unternehmen, um die offene Forderung des Mandanten zu verwirklichen - ein Erfolg kann nicht versprochen werden.
Der Mandant verpflichtet sich, unabhängig von der Realisierung der Forderung, die vereinbarte Vergütung zu erbringen.
Vorbehaltlich anderweitiger Vergütungsvereinbarungen gelten die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als geschuldet.
Mangels anderweitiger Vereinbarung sind die zu zahlenden Gerichts- und Vollstreckungskostenvorschüsse nach Zustellung der Zahlungsaufforderung vom Mandanten direkt an den Zahlungsempfänger zu entrichten.
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"Dem tätigen Menschen kommt es darauf an, dass er das Rechte tue;
ob das Rechte geschehe, soll ihn nicht kümmern"
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
Deutscher Dichter, Naturwissenschaftler und Staatsmann |
Vorgerichtliches Verfahren
Im vorgerichtlichen Mahnverfahren fordert die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat den Schuldner auf, die geltend gemachte Forderung binnen einer Frist von zehn Tagen zu begleichen oder sich in irgendeiner Form zu äußern.
Wird die Forderung durch (Raten-) Zahlung beglichen, bedeutet das sowohl für den Mandanten als auch für den Schuldner ein (relativ) kostengünstiges Verfahren.
Gehen Einwendungen des Schuldners ein, unterrichtet die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat den Mandanten und gibt die Antwort des Mandanten unter Nennung einer Nachfrist an den Schuldner weiter.
Sind die Gegensätze zu groß, wird die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat dem Mandanten mit der Nachricht über die Einwendungen des Schuldners die für die weitere Verfolgung sinnvollen Wege aufzeigen.
Die Zeit bis zum Fristablauf wird genutzt, fehlende Angaben zur Person oder Firma des Schuldners zu ermitteln und lassen prüfen, ob ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts besteht.
Wird die Forderung durch (Raten-) Zahlung beglichen, bedeutet das sowohl für den Mandanten als auch für den Schuldner ein (relativ) kostengünstiges Verfahren.
Gehen Einwendungen des Schuldners ein, unterrichtet die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat den Mandanten und gibt die Antwort des Mandanten unter Nennung einer Nachfrist an den Schuldner weiter.
Sind die Gegensätze zu groß, wird die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat dem Mandanten mit der Nachricht über die Einwendungen des Schuldners die für die weitere Verfolgung sinnvollen Wege aufzeigen.
Die Zeit bis zum Fristablauf wird genutzt, fehlende Angaben zur Person oder Firma des Schuldners zu ermitteln und lassen prüfen, ob ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts besteht.
Gerichtliches Verfahren
Leistet der Schuldner bis zu dem gesetzten Termin keine Zahlung oder liegt keine bzw. eine unbefriedigende Antwort des Schuldners vor, leitet die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat das gerichtliche Verfahren ein.
Nach Rücksprache mit dem Mandanten ist zu entscheiden, ob ein Mahnbescheid beantragt oder direkt das gerichtliche Klageverfahren eingeleitet werden soll.
Wird das Klageverfahren eingeleitet, erstellt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat die Anspruchsbegründung, reicht diese beim zuständigen Gericht ein und vertritt den Mandanten bei gerichtlichen Terminen.
Wird ein Mahnbescheid beantragt, hängt das weitere Verfahren vom Verhalten des Schuldners ab.
Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, beantragt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat den Vollstreckungsbescheid.
Werden Einwendungen erhoben, muss die Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingereicht und der Mandant vor Gericht vertreten werden.
Nach Rücksprache mit dem Mandanten ist zu entscheiden, ob ein Mahnbescheid beantragt oder direkt das gerichtliche Klageverfahren eingeleitet werden soll.
Wird das Klageverfahren eingeleitet, erstellt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat die Anspruchsbegründung, reicht diese beim zuständigen Gericht ein und vertritt den Mandanten bei gerichtlichen Terminen.
Wird ein Mahnbescheid beantragt, hängt das weitere Verfahren vom Verhalten des Schuldners ab.
Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, beantragt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat den Vollstreckungsbescheid.
Werden Einwendungen erhoben, muss die Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingereicht und der Mandant vor Gericht vertreten werden.
Zwangsvollstreckung
Leistet der Schuldner, trotz Vorliegens eines Titels (Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid, Klageerhebung - Urteil) keine Zahlung, ist das Vollstreckungsverfahren durch entsprechende Antragstellung einzuleiten.
Die wichtigsten Anträge beziehen sich auf folgende Maßnahmen:
Die wichtigsten Anträge beziehen sich auf folgende Maßnahmen:
- Pfändung in das bewegliche Vermögen;
- Pfändung von Forderungen und forderungsgleichen Rechten;
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen;
- Verfahren zu Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;
- Einleitung des (Verbraucher-) Insolvenzverfahrens.
Zahlungsüberwachung
Zahlungen des Schuldners werden, ohne anderweitige Absprache mit dem Mandanten auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat geleistet.
Für die Überwachung des Geldeingangs wird, mangels anderweitiger Vereinbarung, eine Hebegebühr zwischen 1 bis 3 % der Forderungssumme zzgl. der jeweils gültigen MwSt. erhoben. Die Höhe der Gebühr ist vom Bearbeitungsaufwand abhängig.
Leistet der Schuldner den geschuldeten Gesamtbetrag in Teilbeträgen, zahlt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat die Teilbeträge dann an den Mandanten zurück, wenn der Gesamtteilbetrag die Summe von 1.000 € übersteigt.
Für die Überwachung des Geldeingangs wird, mangels anderweitiger Vereinbarung, eine Hebegebühr zwischen 1 bis 3 % der Forderungssumme zzgl. der jeweils gültigen MwSt. erhoben. Die Höhe der Gebühr ist vom Bearbeitungsaufwand abhängig.
Leistet der Schuldner den geschuldeten Gesamtbetrag in Teilbeträgen, zahlt die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat die Teilbeträge dann an den Mandanten zurück, wenn der Gesamtteilbetrag die Summe von 1.000 € übersteigt.
Kontakt |
Beratung0931 663 987 310
0175 5530461 |
TransparenzÜberblick über die entstandenen Kosten, die nach Abschluss der Beratung zu zahlen sind
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