1a Advokat |
Spezielle Kenntnisse hinsichtlich Art und Umfang Ihrer Ansprüche sind unerlässlich.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie mit weniger "abgespeist" werden, als Ihnen nach dem Gesetz zusteht.
Es gibt Schadensersatz in Form des Sachschadens, z.B. am Fahrzeug, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie mit weniger "abgespeist" werden, als Ihnen nach dem Gesetz zusteht.
Es gibt Schadensersatz in Form des Sachschadens, z.B. am Fahrzeug, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.
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"Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos,
die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann"
Robert Lembke (1913 - 1989)
Deutscher Journalist und Fernsehmoderator |
Notwendigkeit eines Rechtsanwaltes
Die gegnerische Versicherung bietet oftmals eine freundliche, schnelle und unkomplizierte Regulierung an.
Aber Vorsicht!
Es ist die Versicherung Ihres Gegners! Im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung werden Sie wohl kaum die Rechtsvertretung Ihres Partners fragen, was Sie zu tun haben und was Ihnen zusteht, oder? Genauso liegt der Fall hier.
Häufig werden Schadensposten von der gegnerischen Versicherung „vergessen“.
Dem Laien fällt dies nicht auf, da er um ihre Ersatzpflicht gar nicht weiß (merkantiler Minderwert, fiktiver Haushaltsführungsschaden usw.).
Soweit Sie an dem Unfall nicht oder nicht überwiegend schuld sind, muss der Gegner bzw. dessen Versicherer Ihren Anwalt bezahlen.
Sie haben also kein Kostenrisiko und müssen sich nicht selbst um alles kümmern.
Das Verkehrsrecht hat sich gerade in den letzten Jahren zu einer derart komplexen Materie entwickelt, dass ein Spezialist unentbehrlich ist.
Aber Vorsicht!
Es ist die Versicherung Ihres Gegners! Im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung werden Sie wohl kaum die Rechtsvertretung Ihres Partners fragen, was Sie zu tun haben und was Ihnen zusteht, oder? Genauso liegt der Fall hier.
Häufig werden Schadensposten von der gegnerischen Versicherung „vergessen“.
Dem Laien fällt dies nicht auf, da er um ihre Ersatzpflicht gar nicht weiß (merkantiler Minderwert, fiktiver Haushaltsführungsschaden usw.).
Soweit Sie an dem Unfall nicht oder nicht überwiegend schuld sind, muss der Gegner bzw. dessen Versicherer Ihren Anwalt bezahlen.
Sie haben also kein Kostenrisiko und müssen sich nicht selbst um alles kümmern.
Das Verkehrsrecht hat sich gerade in den letzten Jahren zu einer derart komplexen Materie entwickelt, dass ein Spezialist unentbehrlich ist.
Schmerzensgeld
In Deutschland gibt es jährlich zirka 350.000 Verletzte und im Jahr 2011 fast 4000 Tote im Straßenverkehr. Soweit der Verletzung ein Fremdverschulden zu Grunde liegt, steht den Geschädigten ein Schmerzensgeldanspruch zu.
Der Schmerzensgeldanspruch findet seine Grundlage in § 253 Absatz 2 BGB:
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden".
Der Anknüpfungspunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes ist folglich „die billige Entschädigung“, das heißt eine angemessene Entschädigung.
Aufgrund dieses dehnbaren Begriffes ist stets der Einzelfall zu betrachten und es ist umso wichtiger, dass der Geschädigte den oftmals haftenden Versicherern nicht alleine gegenübersteht.
Aufgrund der Vielzahl der Urteile und dem unterschiedlichen Vorgehen der Versicherer ist es besonders wichtig, die maßgeblichen Faktoren und Urteile zu kennen, um durch Verhandlungsgeschick den für den Geschädigten bestmöglichen Betrag zu erzielen.
Neben dem Schmerzensgeld gibt es weitere in Betracht kommende Ansprüche, die oftmals – sogar von Rechtsanwälten übersehen – werden:
Der Schmerzensgeldanspruch findet seine Grundlage in § 253 Absatz 2 BGB:
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden".
Der Anknüpfungspunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes ist folglich „die billige Entschädigung“, das heißt eine angemessene Entschädigung.
Aufgrund dieses dehnbaren Begriffes ist stets der Einzelfall zu betrachten und es ist umso wichtiger, dass der Geschädigte den oftmals haftenden Versicherern nicht alleine gegenübersteht.
Aufgrund der Vielzahl der Urteile und dem unterschiedlichen Vorgehen der Versicherer ist es besonders wichtig, die maßgeblichen Faktoren und Urteile zu kennen, um durch Verhandlungsgeschick den für den Geschädigten bestmöglichen Betrag zu erzielen.
Neben dem Schmerzensgeld gibt es weitere in Betracht kommende Ansprüche, die oftmals – sogar von Rechtsanwälten übersehen – werden:
- (fiktiver) Haushaltsführungsschaden,
- Erwerbsschaden,
- Rente
- usw.
Bußgeld
Keinesfalls sollten Sie auf die den Anhörungsbogen der Behörde oder einen Bußgeldbescheid reagieren, ohne vorher Rat von eingeholt zu haben. Oftmals schmälern gerade die zu Beginn in gutem Glauben getätigten Aussagen Ihre Erfolgsaussichten.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat weiß um die Fehlerquellen der Behörde, die Ihnen zum Erfolg verhelfen können.
Fristversäumnisse, Fehler der Messgeräte, nicht eingehaltene Eichfristen, mangelhafte Fotos etc.
Vorsicht!
Keinesfalls irgendwelche Angaben zum Sachverhalt machen ohne Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat. Gerade die Hoffnung, eine frühzeitige Aussage oder Ausrede würde dem Betroffenen helfen, wird regelmäßig bitter enttäuscht. Zunächst gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Das Bußgeld und die weiteren Sanktionen (Fahrverbot, Punkte etc.) wurden gerade in den vergangenen Jahren empfindlich verschärft. Oftmals staunen die Betroffenen nicht schlecht:
Auch über die Höhe des Bußgeldes sowie die Dauer eines Fahrverbots kann es sich zu verhandeln lohnen, soweit man weiß, wo der „Hebel“ anzusetzen ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat weiß um die Fehlerquellen der Behörde, die Ihnen zum Erfolg verhelfen können.
Fristversäumnisse, Fehler der Messgeräte, nicht eingehaltene Eichfristen, mangelhafte Fotos etc.
Vorsicht!
Keinesfalls irgendwelche Angaben zum Sachverhalt machen ohne Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat. Gerade die Hoffnung, eine frühzeitige Aussage oder Ausrede würde dem Betroffenen helfen, wird regelmäßig bitter enttäuscht. Zunächst gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Das Bußgeld und die weiteren Sanktionen (Fahrverbot, Punkte etc.) wurden gerade in den vergangenen Jahren empfindlich verschärft. Oftmals staunen die Betroffenen nicht schlecht:
Auch über die Höhe des Bußgeldes sowie die Dauer eines Fahrverbots kann es sich zu verhandeln lohnen, soweit man weiß, wo der „Hebel“ anzusetzen ist.
Fahrerlaubnis
Der Führerschein beziehungsweise die Fahrerlaubnis ist für eine Vielzahl von Menschen von entscheidender Bedeutung. Er garantiert Mobilität und dient einer Reihe von Verkehrsteilnehmern als Existenzgrundlage. Der Verlust der Fahrerlaubnis ist für viele mit erheblichen Nachteilen im privaten Bereich verbunden; in beruflicher Hinsicht kann der Verlust des Arbeitsplatzes drohen.
Die Fahrerlaubnis kann durch den Richter oder von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Es gibt eine Reihe von Gründen für den Entzug des Führerscheins/Fahrerlaubnis:
Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sollte gleich zu Beginn ein Gesamtkonzept erstellt werden. Wichtig kann es sein, rechtzeitig Punkte abzubauen, keine Zeit zu verlieren, wenn es um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis geht oder Verfahren auszudehnen, bis Punkte zwischenzeitlich getilgt sind.
Oftmals wird der Erhalt oder der Wiedererwerb der Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht, ob der Betroffene eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) vorlegt. Diese Prüfung wird im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnet, was die reale Problematik völlig zu Unrecht bagatellisiert.
Die „Durchfallquoten“ (über 50 Prozent) sind bei der MPU erheblich, die Folgen oft dramatisch. Bei negativem Test werden von den Gutachtern Sperrfristen von bis zu mehreren Jahren ausgesprochen, bevor nochmals ein Antrag auf Wiedererwerb der Fahrerlaubnis gestellt werden kann; und selbst dann ist zunächst erneut eine MPU erfolgreich zu absolvieren. Die Kosten des Verfahren, der MPU und der richtigen Vorbereitung sind erheblich. Jedoch sollte von Beginn an der richtige Weg eingeschlagen werden, damit der Führerschein beibehalten oder alsbald „zurückgegeben“ wird. Falsche Entscheidungen am Anfang führen oft zu dramatischen Folgen, die nur schwer und aufwändig – wenn überhaupt – „auszubügeln“ sind.
Die Fahrerlaubnis kann durch den Richter oder von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Es gibt eine Reihe von Gründen für den Entzug des Führerscheins/Fahrerlaubnis:
- 18 Punkte „in Flensburg“ erreicht,
- Fahrt unter dem Einfluss erheblicher Mengen Alkohol oder Drogen,
- Gefährdung des Straßenverkehrs, z.B. durch gesundheitliche Mängel.
Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sollte gleich zu Beginn ein Gesamtkonzept erstellt werden. Wichtig kann es sein, rechtzeitig Punkte abzubauen, keine Zeit zu verlieren, wenn es um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis geht oder Verfahren auszudehnen, bis Punkte zwischenzeitlich getilgt sind.
Oftmals wird der Erhalt oder der Wiedererwerb der Fahrerlaubnis davon abhängig gemacht, ob der Betroffene eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) vorlegt. Diese Prüfung wird im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnet, was die reale Problematik völlig zu Unrecht bagatellisiert.
Die „Durchfallquoten“ (über 50 Prozent) sind bei der MPU erheblich, die Folgen oft dramatisch. Bei negativem Test werden von den Gutachtern Sperrfristen von bis zu mehreren Jahren ausgesprochen, bevor nochmals ein Antrag auf Wiedererwerb der Fahrerlaubnis gestellt werden kann; und selbst dann ist zunächst erneut eine MPU erfolgreich zu absolvieren. Die Kosten des Verfahren, der MPU und der richtigen Vorbereitung sind erheblich. Jedoch sollte von Beginn an der richtige Weg eingeschlagen werden, damit der Führerschein beibehalten oder alsbald „zurückgegeben“ wird. Falsche Entscheidungen am Anfang führen oft zu dramatischen Folgen, die nur schwer und aufwändig – wenn überhaupt – „auszubügeln“ sind.
Autokauf
Offenbar potenzieren sich gerade beim Kaufobjekt Kraftfahrzeug die möglichen Konfliktursachen. Kaum ein anderes Wirtschaftsgut ist während seiner Lebenszeit vergleichbaren Schadensrisiken ausgesetzt.
Der Kauf des neues Fahrzeugs oder des günstigen Gebrauchtwagens kann schnell im Streit enden.
Oftmals entspricht die Beschreibung des Fahrzeugs nicht den tatsächlichen Gegebenheiten oder es zeigen sich plötzlich Mängel.
Der Garantiegeber behauptet, dies sei von der Garantie nicht umfasst, der Verkäufer meint, es sei nicht seine Sache, da der Mangel ja erst nach dem Kauf aufgetreten sei.
Der Gebrauchtwagenhandel im Internet floriert, damit nehmen die Probleme in diesem Bereich zu und es stellen sich eine Vielzahl von Fragen:
Kann ich den Kaufvertrag widerrufen?
Kann die Haftung des Verkäufers ganz oder teilweise ausgeschlossen werden?
Die Materie ist zu komplex, als dass hier pauschale Antworten gegeben werden können.
Der Kauf des neues Fahrzeugs oder des günstigen Gebrauchtwagens kann schnell im Streit enden.
Oftmals entspricht die Beschreibung des Fahrzeugs nicht den tatsächlichen Gegebenheiten oder es zeigen sich plötzlich Mängel.
Der Garantiegeber behauptet, dies sei von der Garantie nicht umfasst, der Verkäufer meint, es sei nicht seine Sache, da der Mangel ja erst nach dem Kauf aufgetreten sei.
Der Gebrauchtwagenhandel im Internet floriert, damit nehmen die Probleme in diesem Bereich zu und es stellen sich eine Vielzahl von Fragen:
Kann ich den Kaufvertrag widerrufen?
Kann die Haftung des Verkäufers ganz oder teilweise ausgeschlossen werden?
Die Materie ist zu komplex, als dass hier pauschale Antworten gegeben werden können.
Autokauf - Sachmangelhaftung
Voraussetzung für die Sachmangelhaftung ist nicht nur, dass die Kaufsache einen Mangel hat, den der Käufer beweisen muss, sondern darüber hinaus, dass dieser Mangel schon bei Übergabe der Sache - sozusagen zumindest im Keim - vorhanden gewesen ist.
Nur in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache vorhanden war.
§ 476 BGB enthält eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung.
Für die restlichen anderthalb Jahre hat der Käufer den Beweis dafür zu erbringen, dass das Auto überhaupt und schon bei der Übergabe mangelhaft war.
Nur in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe der Sache vorhanden war.
§ 476 BGB enthält eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung.
Für die restlichen anderthalb Jahre hat der Käufer den Beweis dafür zu erbringen, dass das Auto überhaupt und schon bei der Übergabe mangelhaft war.
Kontakt |
Beratung0931 663 987 310
0175 5530461 |
TransparenzÜberblick über die entstandenen Kosten, die nach Abschluss der Beratung zu zahlen sind
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