1a Advokat |
Anleger schrecken oft vor einer Klage zurück, weil sie den Rechtsweg nicht kennen.
Im Beratungsgespräch erklären wir Ihren, wie ein Anlegerprozess verläuft und geben Ihnen unsere Einschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Viele Anleger geben im Verlustfall zu schnell auf. Vor allem Bankkunden fühlen sich ohnmächtig. Für die Meisten ist das Kapitalanlagerecht ein Buch mit sieben Siegeln. Sie wissen nicht, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können. Wer im Internet forscht, stößt mitunter auf widersprüchliche Informationen. Am Ende sind die Anleger verwirrt und fühlen sich ihren Gegnern ausgeliefert. Anders ausgedrückt: David braucht einen Partner, der sich im Kampf gegen Goliath auskennt.
Wer mit Banken, Immobilienfonds oder Anlagevermittlern in den Ring steigt, sollte sich über eines im Klaren sein: Das ist kein Kinderspiel. Anleger lassen diese Arbeit am besten von einem Spezialisten für Kapitalmarkt- und Bankrecht erledigen. Kritische Verbraucher fragen vor der Mandatierung nach konkreten Erfolgen in vergleichbaren Fällen und lassen sich diese Erfahrung mit Urteilen belegen.
Im Beratungsgespräch erklären wir Ihren, wie ein Anlegerprozess verläuft und geben Ihnen unsere Einschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Viele Anleger geben im Verlustfall zu schnell auf. Vor allem Bankkunden fühlen sich ohnmächtig. Für die Meisten ist das Kapitalanlagerecht ein Buch mit sieben Siegeln. Sie wissen nicht, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen können. Wer im Internet forscht, stößt mitunter auf widersprüchliche Informationen. Am Ende sind die Anleger verwirrt und fühlen sich ihren Gegnern ausgeliefert. Anders ausgedrückt: David braucht einen Partner, der sich im Kampf gegen Goliath auskennt.
Wer mit Banken, Immobilienfonds oder Anlagevermittlern in den Ring steigt, sollte sich über eines im Klaren sein: Das ist kein Kinderspiel. Anleger lassen diese Arbeit am besten von einem Spezialisten für Kapitalmarkt- und Bankrecht erledigen. Kritische Verbraucher fragen vor der Mandatierung nach konkreten Erfolgen in vergleichbaren Fällen und lassen sich diese Erfahrung mit Urteilen belegen.
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"Börsengurus empfehlen oft genau die Aktien,
die sie selbst zu einem günstigen Kurs loswerden wollen!"
André Kostolany (1906 - 1999)
Börsen- und Finanzexperte |
Auf dem Kapitalmarkt hat Goliath viele Gesichter
Voraussetzung für einen Erfolg ist das systematische Vorgehen:
Zuerst wird die Konstruktion der Kapitalanlage unter die Lupe genommen, der Anlageprospekt seziert und der Ablauf der Finanzberatung rekonstruiert.
Einen wesentlichen Teil der Unterlagen bringen Sie als Mandant mit.
Geht es um Kapitalanlagebetrug, kommen Protokolle der staatsanwaltlichen Ermittlungen hinzu. Diese können die Anwälte der Betrugsopfer einsehen und so wertvolle Hinweise für den Schadensersatzprozess sammeln. Die Suche in speziellen Datenbanken bringt Licht in dunkle Finanzgeschäfte.
Mitunter arbeiten Anlegeranwälte sogar mit Detektiven zusammen.
Das Ergebnis der Aktenarbeit ist die Strategie.
Diese gibt Antworten auf folgende Frage:
Hier gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Deshalb muss sich frühzeitig auf die Suche nach dem Vermögen der Gegner gemacht werden.
Wird man fündig, kann man den Zugriff auf die Vermögenswerte weit vor dem Urteil sichern.
Zuerst wird die Konstruktion der Kapitalanlage unter die Lupe genommen, der Anlageprospekt seziert und der Ablauf der Finanzberatung rekonstruiert.
Einen wesentlichen Teil der Unterlagen bringen Sie als Mandant mit.
Geht es um Kapitalanlagebetrug, kommen Protokolle der staatsanwaltlichen Ermittlungen hinzu. Diese können die Anwälte der Betrugsopfer einsehen und so wertvolle Hinweise für den Schadensersatzprozess sammeln. Die Suche in speziellen Datenbanken bringt Licht in dunkle Finanzgeschäfte.
Mitunter arbeiten Anlegeranwälte sogar mit Detektiven zusammen.
Das Ergebnis der Aktenarbeit ist die Strategie.
Diese gibt Antworten auf folgende Frage:
- Welchen Rechtsanspruch hat der Anleger und bei wem kann er diesen durchsetzen?
- Bildlich ausgedrückt: "Es muss herausgefunden werden, gegen welchen Goliath welche Steinschleuder passt"
- Lohnt sich eine Klage überhaupt?
- Ist der Gegner zahlungsfähig?
Hier gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Deshalb muss sich frühzeitig auf die Suche nach dem Vermögen der Gegner gemacht werden.
Wird man fündig, kann man den Zugriff auf die Vermögenswerte weit vor dem Urteil sichern.
Zugriff auf Konten und Autos der Gegner sichern
Bekommt der Anleger Recht, darf er sich am reservierten Vermögen bedienen.
Das kann dauern. Wie lange, hängt davon ab, wie zäh der Gegner ist. Mitunter geht der Kampf über drei Runden. In der ersten Instanz erhebt der Anleger seine Klage beim Amts- oder Landgericht. Das Landgericht ist für Fälle mit einem Streitwert über 5000 Euro zuständig.
Die Klageerhebung folgt strengen Formalien: Als erstes muss die Klageschrift eingereicht werden. In dieser steht, wer wem was vorwirft und was Sie vom Gegner fordert. Die Vorwürfe müssen fundiert begründet sein. Anschließend teilt das Gericht dem Kläger die Höhe der Gerichtskosten mit. Diese sollten Sie schnellstmöglich bei der Gerichtskasse einzahlen. Sonst drohen unnötige Verzögerungen. Denn das Gericht wird die Klageschrift dem Prozessgegner erst nach Einzahlung der Gerichtskosten zustellen.
Dabei gilt: Ohne Zustellung keine Klageerhebung. Die rechtzeitige Zahlung der Gerichtskosten unterbricht außerdem den Ablauf der Verjährungsfrist. Wann die Uhr der Verjährung tickt und wie lange der Anspruch durchsetzbar ist, ist eine komplizierte Frage.
Die Grundregel lautet:
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Gerechnet wird ab Kenntnisnahme des Mangels durch den Anleger. Fällt ihm der Fehler, der den Anspruch auf Schadensersatz begründet, überhaupt nicht auf, verjährt der Anspruch zehn Jahre nach Vertragsabschluss. Soweit die Grundregel. In bestimmten Fällen gelten aber andere Fristen. So verjähren die Schadensersatzansprüche bei Prospekthaftung manchmal schon sechs Monate nach Kenntnisnahme oder spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss.
Man kann das Thema auch kürzer fassen: Fragen nach der Verjährung sind mit Ihrem Anwalt zu klären!
Nach der Klageerhebung beginnt der Prozess. Ordnet das Gericht ein schriftliches Vorverfahren an, muss der Prozessgegner auf die Klageschrift binnen der vom Gericht gesetzten Frist schriftlich antworten. Alternativ können die Gerichte einen ersten Verhandlungstermin ansetzen. Hier geht es darum, die Chance für eine außergerichtliche Einigung auszuloten. Den Versuch zur gütlichen Einigung hat der Gesetzgeber zur Pflicht gemacht.
Kommt es zu einem Vergleich mit dem Prozessgegner, ist der Rechtsstreit beendet. Beim Vergleich lassen sich zwar meist keine Maximalforderungen durchsetzen. Dafür verkürzt sich die Prozessdauer erheblich. Außerdem sinkt das Prozessrisiko.
Das kann dauern. Wie lange, hängt davon ab, wie zäh der Gegner ist. Mitunter geht der Kampf über drei Runden. In der ersten Instanz erhebt der Anleger seine Klage beim Amts- oder Landgericht. Das Landgericht ist für Fälle mit einem Streitwert über 5000 Euro zuständig.
Die Klageerhebung folgt strengen Formalien: Als erstes muss die Klageschrift eingereicht werden. In dieser steht, wer wem was vorwirft und was Sie vom Gegner fordert. Die Vorwürfe müssen fundiert begründet sein. Anschließend teilt das Gericht dem Kläger die Höhe der Gerichtskosten mit. Diese sollten Sie schnellstmöglich bei der Gerichtskasse einzahlen. Sonst drohen unnötige Verzögerungen. Denn das Gericht wird die Klageschrift dem Prozessgegner erst nach Einzahlung der Gerichtskosten zustellen.
Dabei gilt: Ohne Zustellung keine Klageerhebung. Die rechtzeitige Zahlung der Gerichtskosten unterbricht außerdem den Ablauf der Verjährungsfrist. Wann die Uhr der Verjährung tickt und wie lange der Anspruch durchsetzbar ist, ist eine komplizierte Frage.
Die Grundregel lautet:
Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in drei Jahren. Gerechnet wird ab Kenntnisnahme des Mangels durch den Anleger. Fällt ihm der Fehler, der den Anspruch auf Schadensersatz begründet, überhaupt nicht auf, verjährt der Anspruch zehn Jahre nach Vertragsabschluss. Soweit die Grundregel. In bestimmten Fällen gelten aber andere Fristen. So verjähren die Schadensersatzansprüche bei Prospekthaftung manchmal schon sechs Monate nach Kenntnisnahme oder spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss.
Man kann das Thema auch kürzer fassen: Fragen nach der Verjährung sind mit Ihrem Anwalt zu klären!
Nach der Klageerhebung beginnt der Prozess. Ordnet das Gericht ein schriftliches Vorverfahren an, muss der Prozessgegner auf die Klageschrift binnen der vom Gericht gesetzten Frist schriftlich antworten. Alternativ können die Gerichte einen ersten Verhandlungstermin ansetzen. Hier geht es darum, die Chance für eine außergerichtliche Einigung auszuloten. Den Versuch zur gütlichen Einigung hat der Gesetzgeber zur Pflicht gemacht.
Kommt es zu einem Vergleich mit dem Prozessgegner, ist der Rechtsstreit beendet. Beim Vergleich lassen sich zwar meist keine Maximalforderungen durchsetzen. Dafür verkürzt sich die Prozessdauer erheblich. Außerdem sinkt das Prozessrisiko.
Ein Vergleich ist für Anleger mitunter die wirtschaftlich sinnvollste Lösung
Das hängt im Einzelfall von der Beweislage und Erfolgsaussicht ab. Ohne Vergleich wird vor Gericht gestritten: Schriftsätze werden ausgetauscht, Gutachter beauftragt, Zeugen vorgeladen.
"Vor Gericht wird gelogen, was das Zeug hält!"
Bei der Beweisaufnahme kommen die Tatsachen auf den Tisch, die der Richter schließlich zu einem Urteil verarbeitet. Spätestens hier zeigt sich, ob der Anwalt des Anlegers im Vorfeld gute Arbeit geleistet hat. Wer beim Aktenstudium schludert, übersieht schnell die entscheidenden Details und hat im Prozess schlechtere Karten.
Allen denkbaren Einwänden des Gegners sind zu berücksichtigen.
Vor Gericht wird gelogen, was das Zeug hält. Plötzlich wollen Anlageberater mit ihren Kunden offen über alle Risiken gesprochen haben, obwohl sie die Kapitalanlage in Wahrheit schön und sicher geredet haben.
Hier zahlen sich gute Zeugen aus, die vor Gericht einer härteren Befragung durch die gegnerischen Anwälte standhalten.
"Vor Gericht wird gelogen, was das Zeug hält!"
Bei der Beweisaufnahme kommen die Tatsachen auf den Tisch, die der Richter schließlich zu einem Urteil verarbeitet. Spätestens hier zeigt sich, ob der Anwalt des Anlegers im Vorfeld gute Arbeit geleistet hat. Wer beim Aktenstudium schludert, übersieht schnell die entscheidenden Details und hat im Prozess schlechtere Karten.
Allen denkbaren Einwänden des Gegners sind zu berücksichtigen.
Vor Gericht wird gelogen, was das Zeug hält. Plötzlich wollen Anlageberater mit ihren Kunden offen über alle Risiken gesprochen haben, obwohl sie die Kapitalanlage in Wahrheit schön und sicher geredet haben.
Hier zahlen sich gute Zeugen aus, die vor Gericht einer härteren Befragung durch die gegnerischen Anwälte standhalten.
Anleger zielsicher durch die Instanzen leiten
Nach dem Urteil ist manchmal vor dem Urteil. Ist eine Partei mit dem Richterspruch unzufrieden, geht der Streit in die zweite Runde. Für die Urteile eines Amtsgerichts ist das Landgericht als Berufungsinstanz zuständig. War das Landgericht schon die erste Instanz, geht der Fall zum Oberlandesgericht. Voraussetzung für eine Berufung ist ein Streitwert über 600 Euro. Außerdem muss der Anwalt die Berufung pünktlich einlegen. Dafür bleibt ihm nach Zugang des Urteils ein Monat Zeit. In der Berufung lassen sich nicht nur Fehler der ersten Instanz bei der Rechtsauslegung kritisieren, sondern auch neue Beweise erheben.
Letzteres ist in der dritten Instanz nicht mehr möglich. Vor dem Bundesgerichtshof lässt sich nur überprüfen, ob die unteren Gerichte die vorgebrachten Beweise richtig gewürdigt und die Gesetze korrekt angewendet haben.
Eine Revision ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. Wird sie von der zweiten Instanz nicht ausdrücklich zugelassen, lässt sich der Weg zum Bundesgerichtshof allenfalls noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde erzwingen.
Letzteres ist in der dritten Instanz nicht mehr möglich. Vor dem Bundesgerichtshof lässt sich nur überprüfen, ob die unteren Gerichte die vorgebrachten Beweise richtig gewürdigt und die Gesetze korrekt angewendet haben.
Eine Revision ist allerdings nicht in jedem Fall möglich. Wird sie von der zweiten Instanz nicht ausdrücklich zugelassen, lässt sich der Weg zum Bundesgerichtshof allenfalls noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde erzwingen.
Prozesskostenrisiko - Nützlicher Rechtsschutz!
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorbeugen und sich gegen spätere Prozesskostenrisiken schützen.
Die Voraussetzung:
Sie haben die richtige Police. Eine Verkehrsrechtsschutzpolice reicht nicht. Kapitalanleger brauchen eine private Rechtsschutzversicherung. Diese müssen Sie rechtzeitig abgeschlossen haben, also spätestens drei Monate vor dem Kauf einer Kapitalanlage. Sonst verweigert die Versicherung im Prozessfall die Rückendeckung.
Neuere Policen taugen übrigens weniger, weil das Kleingedruckte die anlegerrechtlichen Rechtsfälle oftmals teilweise bzw. völlig ausschließt.
Die Voraussetzung:
Sie haben die richtige Police. Eine Verkehrsrechtsschutzpolice reicht nicht. Kapitalanleger brauchen eine private Rechtsschutzversicherung. Diese müssen Sie rechtzeitig abgeschlossen haben, also spätestens drei Monate vor dem Kauf einer Kapitalanlage. Sonst verweigert die Versicherung im Prozessfall die Rückendeckung.
Neuere Policen taugen übrigens weniger, weil das Kleingedruckte die anlegerrechtlichen Rechtsfälle oftmals teilweise bzw. völlig ausschließt.
Prozesskostenrisiko - Versicherungstricks!
Bei älteren Verträgen lehnen Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage bei Anlegerprozessen mitunter aus fadenscheinigen Gründen ab.
Das Kalkül: Wer das Kleingedruckte nicht versteht, gibt auf und verzichtet auf seine Rechte.
Hier können wir oftmals kleinere Wunder bewirken. Wo wir von vornherein auftreten, bleibt für den Versicherungsmitarbeiter weniger Spielraum für juristische Winkelzüge. Ein Anwaltsschreiben bringt manchen Rechtsschutzversicherer schneller dazu, die Geldbörse für den Anlegerprozess zu öffnen.
Das Kalkül: Wer das Kleingedruckte nicht versteht, gibt auf und verzichtet auf seine Rechte.
Hier können wir oftmals kleinere Wunder bewirken. Wo wir von vornherein auftreten, bleibt für den Versicherungsmitarbeiter weniger Spielraum für juristische Winkelzüge. Ein Anwaltsschreiben bringt manchen Rechtsschutzversicherer schneller dazu, die Geldbörse für den Anlegerprozess zu öffnen.
Prozesskostenrisiko - Falscher Baurisikoausschluss!
Hängt Ihre Anlegerschutzklage mit einem Immobilienfonds zusammen, müssen Sie damit rechnen, dass der Rechtsschutzversicherer auf den so genannten Baurisikoausschluss verweist und die Deckungszusage ablehnt.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Die Vertragsklausel mit dem Baurisikoausschluss hat laut Rechtsprechung nichts mit dem Immobilienfonds als Kapitalanlage zu tun.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Die Vertragsklausel mit dem Baurisikoausschluss hat laut Rechtsprechung nichts mit dem Immobilienfonds als Kapitalanlage zu tun.
Prozesskostenrisiko - Umfassender Privatrechtsschutz!
Bei Anlegern geschlossener Fonds weigern sich die Versicherer mitunter mit der Behauptung, die Beteiligung sei eine unternehmerische Tätigkeit. Folglich falle die damit zusammenhängende Schadensersatzklage nicht mehr in den Beritt der privaten Rechtsschutzpolice.
Auch hier lohnt sich Widerstand. Denn der Anleger nimmt seine Gegner nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson in Anspruch.
Auch hier lohnt sich Widerstand. Denn der Anleger nimmt seine Gegner nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson in Anspruch.
Prozesskostenrisiko – Gemeinsames Vorgehen!
Manche Versicherer speisen Anleger mit Plätzen in der zweiten Klasse ab, wo sie für die erste gelöst haben. Statt der Einzelklage gibt es eine Sammelklage.
Richtig ist, dass Versicherte unnötige Kosten vermeiden müssen. Aber das berechtigt Versicherungen nicht zum Ausschluss der Einzelklage.
Selbst dann nicht, wenn der Anwalt viele Mandanten in gleicher Angelegenheit vertritt.
Richtig ist, dass Versicherte unnötige Kosten vermeiden müssen. Aber das berechtigt Versicherungen nicht zum Ausschluss der Einzelklage.
Selbst dann nicht, wenn der Anwalt viele Mandanten in gleicher Angelegenheit vertritt.
Prozesskostenrisiko - Prozessfinanzierung!
Wer keine Rechtsschutzpolice hat, kann seine Klage einem so genannten Prozessfinanzierer anbieten. Schlagen diese ein, übernehmen sie das Finanzierungsrisiko. Als Gegenleistung verlangen sie eine hohe Beteiligung für den Erfolgsfall.
Prozessfinanzierer beteiligen sich grundsätzlich nur bei hohen Streitwerten und guten Erfolgsaussichten. Trotzdem kann das für Anleger eine interessante Finanzierungsalternative sein.
Prozessfinanzierer beteiligen sich grundsätzlich nur bei hohen Streitwerten und guten Erfolgsaussichten. Trotzdem kann das für Anleger eine interessante Finanzierungsalternative sein.
Prozesskostenrisiko – Musterhafte Prozesse!
Um Massenprozessen Herr zu werden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für ein Kapitalmusterverfahren geschaffen. Dabei wird eine typische Rechtsfrage der Anleger mit einem Musterprozess durchexerziert. Auch hier gilt: genau erklären lassen, wie es geht und wo die Nachteile sind.
Prozesskostenrisiko - Staatliche Hilfe!
Die Prozesskostenhilfe greift Anlegern unter die Arme, die einen Prozess nicht aus eigener Kasse finanzieren können. Auf Antrag werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten der Klage geprüft. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, zahlt der Staat die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten des Anlegers.
Kontakt |
Beratung0931 663 987 310
0175 5530461 |
TransparenzÜberblick über die entstandenen Kosten, die nach Abschluss der Beratung zu zahlen sind
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