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1a Advokat
Rechtsanwalt

Prozesskosten

Nützlicher Rechtsschutz!
​ 

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorbeugen und sich gegen spätere Prozesskostenrisiken schützen.

Die Voraussetzung:

Sie haben die richtige Police. Eine Verkehrsrechtsschutzpolice reicht nicht. Kapitalanleger brauchen eine private Rechtsschutzversicherung. Diese müssen Sie rechtzeitig abgeschlossen haben, also spätestens drei Monate vor dem Kauf einer Kapitalanlage. Sonst verweigert die Versicherung im Prozessfall die Rückendeckung.

Neuere Policen taugen übrigens weniger, weil das Kleingedruckte die anlegerrechtlichen Rechtsfälle oftmals teilweise bzw. völlig ausschließt.

"Die Menschen verwinden rascher den Tod ihres Vaters
als den Verlust des väterlichen Erbes"

Niccoló Machiavelli (1469 - 1527)
Italienischer Staatsmann und Schriftsteller
Versicherungstricks!
​Bei älteren Verträgen lehnen Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage bei Anlegerprozessen mitunter aus fadenscheinigen Gründen ab.

Das Kalkül: Wer das Kleingedruckte nicht versteht, gibt auf und verzichtet auf seine Rechte.

Hier können wir oftmals kleinere Wunder bewirken. Wo wir von vornherein auftreten, bleibt für den Versicherungsmitarbeiter weniger Spielraum für juristische Winkelzüge. Ein Anwaltsschreiben bringt manchen Rechtsschutzversicherer schneller dazu, die Geldbörse für den Anlegerprozess zu öffnen.
Falscher Baurisikoausschluss!
​Hängt Ihre Anlegerschutzklage mit einem Immobilienfonds zusammen, müssen Sie damit rechnen, dass der Rechtsschutzversicherer auf den so genannten Baurisikoausschluss verweist und die Deckungszusage ablehnt.

Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Die Vertragsklausel mit dem Baurisikoausschluss hat laut Rechtsprechung nichts mit dem Immobilienfonds als Kapitalanlage zu tun.
Umfassender Privatrechtsschutz!
​Bei Anlegern geschlossener Fonds weigern sich die Versicherer mitunter mit der Behauptung, die Beteiligung sei eine unternehmerische Tätigkeit. Folglich falle die damit zusammenhängende Schadensersatzklage nicht mehr in den Beritt der privaten Rechtsschutzpolice.

Auch hier lohnt sich Widerstand. Denn der Anleger nimmt seine Gegner nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson in Anspruch.
Gemeinsames Vorgehen!
​Manche Versicherer speisen Anleger mit Plätzen in der zweiten Klasse ab, wo sie für die erste gelöst haben. Statt der Einzelklage gibt es eine Sammelklage.

Richtig ist, dass Versicherte unnötige Kosten vermeiden müssen. Aber das berechtigt Versicherungen nicht zum Ausschluss der Einzelklage.

Selbst dann nicht, wenn der Anwalt viele Mandanten in gleicher Angelegenheit vertritt.
Prozessfinanzierung
​Wer keine Rechtsschutzpolice hat, kann seine Klage einem so genannten Prozessfinanzierer anbieten. Schlagen diese ein, übernehmen sie das Finanzierungsrisiko. Als Gegenleistung verlangen sie eine hohe Beteiligung für den Erfolgsfall.

Prozessfinanzierer beteiligen sich grundsätzlich nur bei hohen Streitwerten und guten Erfolgsaussichten. Trotzdem kann das für Anleger eine interessante Finanzierungsalternative sein.
Musterhafte Prozesse!
​Um Massenprozessen Herr zu werden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für ein Musterverfahren geschaffen. Dabei wird eine typische Rechtsfrage der Anleger mit einem Musterprozess durchexerziert. Auch hier gilt: genau erklären lassen, wie es geht und wo die Nachteile sind.
 Staatliche Hilfe!
​Die Prozesskostenhilfe greift Anlegern unter die Arme, die einen Prozess nicht aus eigener Kasse finanzieren können. Auf Antrag werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten der Klage geprüft. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, zahlt der Staat die Gerichts- und eigenen Anwaltskosten des Anlegers.

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0931 663 987 310
​0175 5530461

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