1a Advokat |
Als Strafrecht bezeichnet man diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe (z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) als Rechtsfolge bedroht sind, das heißt, es stehen sich nicht etwa zwei private Parteien gegenüber, sondern in der Regel die Staatsanwaltschaft gegen den Bürger.
Die meisten strafrechtlichen Vorschriften sind im Strafgesetzbuch (StGB) normiert.
Es gibt zahlreiche speziellere Gesetze, die ebenso in den Bereich des Strafrechts fallen, z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie das Waffengesetz (WaffG).
Ein Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten und sorgt für die Durchsetzung seiner Rechte.
Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat verteidigt Sie im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts. Typische Beispiele für allgemeines Strafrecht sind folgende Delikte:
Ebenso begleitet Sie die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter.
Die meisten strafrechtlichen Vorschriften sind im Strafgesetzbuch (StGB) normiert.
Es gibt zahlreiche speziellere Gesetze, die ebenso in den Bereich des Strafrechts fallen, z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie das Waffengesetz (WaffG).
Ein Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten und sorgt für die Durchsetzung seiner Rechte.
Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.
Die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat verteidigt Sie im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts. Typische Beispiele für allgemeines Strafrecht sind folgende Delikte:
- Nötigung
- Nachstellung / Stalking
- Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Hausfriedensbruch
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Vortäuschen einer Straftat
- Falsche uneidliche Aussage; Meineid; falsche Versicherung an Eides Statt
- Falsche Verdächtigung
- Sexueller Missbrauch; Vergewaltigung; sexuelle Nötigung
- Beleidigung; üble Nachrede; Verleumdung
- Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
- Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung; Körperverletzung mit Todesfolge; fahrlässige Körperverletzung
- Freiheitsberaubung; erpresserischer Menschenraub
- Diebstahl; besonders schwerer Fall des Diebstahls; Diebstahl mit Waffen; Wohnungseinbruchsdiebstahl;
- Unterschlagung
- Raub; schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; räuberischer Diebstahl; Erpressung; räuberische Erpressung / Abziehen
- Hehlerei
- Betrug; Untreue
- Urkundenfälschung
- Sachbeschädigung
- Brandstiftung
- Trunkenheit im Verkehr
- etc.
Ebenso begleitet Sie die Rechtsanwaltskanzlei 1a Advokat als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter.
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"Das Leben ist ungerecht, aber denke daran:
nicht immer zu deinen Ungunsten"
John F. Kennedy (1917 - 1963)
35. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
Werden Sie bereits im Ermittlungsverfahren tätig
Bereits im Anfangsstadium eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers für Strafrecht erforderlich, denn hier können die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Oftmals ist die prozessuale Situation des Mandanten zunächst unklar. Es muss eruiert werden, ob er Zeuge oder Beschuldigter ist. Es ist abzuwägen, ob das Schweigerecht ausgeübt oder eine Einlassung abgegeben werden soll. Gegebenenfalls können eigene Beweisanregungen und Zeugen benannt, Haftprüfung oder -beschwerde beantragt werden. Entlastende Umstände müssen in zweckmäßiger Weise vorgebracht werden. Ziel ist in der Regel die Vermeidung einer Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens mit allen rechtlich zulässigen Mitteln.
Die Interessen des Beschuldigten müssen im Ermittlungsverfahren mit allen zulässigen prozessualen Mitteln wahrgenommen und durchgesetzt werden.
Oftmals ist die prozessuale Situation des Mandanten zunächst unklar. Es muss eruiert werden, ob er Zeuge oder Beschuldigter ist. Es ist abzuwägen, ob das Schweigerecht ausgeübt oder eine Einlassung abgegeben werden soll. Gegebenenfalls können eigene Beweisanregungen und Zeugen benannt, Haftprüfung oder -beschwerde beantragt werden. Entlastende Umstände müssen in zweckmäßiger Weise vorgebracht werden. Ziel ist in der Regel die Vermeidung einer Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens mit allen rechtlich zulässigen Mitteln.
Die Interessen des Beschuldigten müssen im Ermittlungsverfahren mit allen zulässigen prozessualen Mitteln wahrgenommen und durchgesetzt werden.
Gerne werden wir für Sie tätig
Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht!
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Beratung0931 663 987 310
0175 5530461 |
TransparenzÜberblick über die entstandenen Kosten, die nach Abschluss der Beratung zu zahlen sind
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